AGB

2023

AGB Soweit die Begriffe Anlage „TWINS“ oder „Club TWINS“ verwendet werden, bezeichnen diese
immer den Standort Lauzilgasse 21, 8020 Graz. Der Begriff „TWINS“ bezeichnet immer die TWINS
Fitness Center GmbH.
1.1 Leistungserbringung: Die Kundinnen und Kunden sind berechtig, im Rahmen der Öffnungszeiten
und des gewählten Nutzungspakets die Anlage unter Einhaltung der Hausordnung zu nutzen. TWINS
arbeitet laufend daran, das Kundenerlebnis zu verbessern. Die TWINS ermöglicht ihren Kundinnen und
Kunden an 7 Tagen die Woche die Nutzung der Anlage in der Lauzilgasse 21, Graz. Die Öffnungszeiten
werden jährlich im Aushang bekannt gegeben und die Kundinnen und Kunden werden über sämtliche
Änderungen durch E-Mail oder per Post informiert. TWINS behält es sich vor, Trainingsflächen nach
Bedarf zu erweitern bzw. gegebenenfalls zu reduzieren. Informationen zu Veränderungen werden den
Kundinnen und Kunden mindestens 4 Wochen im Vorhinein schriftlich oder per Aushang in der Anlage
bekannt gegeben. Den Kundinnen und Kunden steht jedenfalls eine „Kernnutzungszeit“ von zumindest
8 Stunden an 7 Tagen die Woche zu, welche durch Änderungen der Anlage nicht unterschritten werden
darf.
2. Nutzung der Anlage: Je nach Vertrags- bzw. Nutzungspaket sind verschiedene Bereiche und
Programme nutzbar und zugänglich. Nutzungen von Programmen oder Bereichen der Anlage, welche
nicht im gebuchten Paket inbegriffen sind, führen zur Verwarnung und Nachverrechnung der Leistung
von zumindest € 350,- oder in der Höhe der konsumierten Leistung, sofern diese den Betrag von €
350,-überschreitet. Bei wiederholtem Vergehen führt das zum Ausschluss aus der Anlage.
3. Arten von Mitgliedschaften:
3.1. Trainingsverträge: Die Trainingsverträge beschreiben die Möglichkeit der Nutzung der Anlage,
wobei die Nutzung der Anlage zwischen verschiedenen Bereichen differenziert: exklusive
Trainingsbereiche, freie Trainingsbereiche, freies Gruppentraining, exklusives Gruppentraining, freier
Wellnessbereich und exklusiver Wellnessbereich. Je nach Trainingsvertrag sind die zugänglichen
Bereiche definiert. Dasselbe gilt für jegliche Form von Tageskarten und Trainingsblöcken.
3.2. Altersbeschränkung: Basismitgliedschaften mit einem zeitgebundenen Vertrag können erst ab
dem vollendeten 16. Lebensjahr abgeschlossen werden. Bei Premium-Mitgliedschaften sowie
Getränke-Abos muss der Vertrag von einer/ einem Erziehungsberechtigten unterfertigt werden.
3.3. Tageskarten: Diese gelten als Zutrittsberechtigungen zur Nutzung der Anlage innerhalb eines
Tages, wobei diese nur innerhalb der regulären Öffnungszeiten gelten. Bei einer Onlinereservierung
wird die Tageskarte zur Abholung an der Rezeption hinterlegt und der Kauf durch Zahlung des
entsprechenden Entgeltes vor Ort abgeschlossen. Die Tageskarten müssen ab Kaufdatum innerhalb
eines Jahres konsumiert werden, widrigenfalls der Leistungsanspruch verfällt.
3.4. Trainingsblöcke: Diese werden mit einer bestimmten Stückzahl an Tageskarten ausgegeben. Die
Trainingsblöcke müssen ab Kaufdatum innerhalb eines Jahres konsumiert werden, widrigenfalls der
Leistungsanspruch verfällt
3.5. Zeitgebundene Verträge: alle Verträge, die mit einem Stichtag beginnen und bis zur Kündigung
aktiv sind.
4. Versicherungsmitgliedschaften: Die TWINS hat Vereinbarungen mit verschiedenen Versicherungen,
welche den Kundinnen und Kunden die Möglichkeit geben, das Training und verschiedene Leistungen
in Anspruch zu nehmen. Welche Unterlagen hierzu benötigt werden erfahren Sie von dem geschulten
Verkaufspersonal.
5. Mitgliedsbeiträge/Entgelte:
5.1. Beiträge:
Sämtliche Beiträge unterliegen der Indexierung. Die Beiträge können von TWINS entsprechend der
Änderungsrate des VPI 2020 oder des an seine Stelle tretenden Index der Bundesanstalt Statistik
Austria angepasst werden. Ausgangsbasis für die Indexberechnung ist der Monat des
Vertragsabschlusses. Für Verträge, die vor dem 22.05.2019 abgeschlossen wurden, gilt als
Ausgangsbasis für die Indexierung der Monat Jänner 2023. Eine Indexanpassung kann von TWINS 1x
im Jahr vorgenommen werden und sind die Kunden/Kundinnen seitens TWINS über die
Indexanpassung derart schriftlich per E-Mail oder Post zu verständigen, dass die entsprechende
Mitteilung zumindest 14 Tage vor Anpassung erfolgt. “Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung
der Beiträge bei Teil-/ Nichtnutzung der ausgewählten Bereiche.
5.2. Zahlungsmöglichkeiten: Zeitgebundene Verträge werden mittels Lastschriftmandat vom Konto
der Kundin/des Kunden abgebucht. Details zur Abbuchung sind dem jeweilig gültigen
Lastschriftmandat zu entnehmen.
5.4. Upgrade: Bei einem Upgrade des bestehenden Vertrages wechselt die Kundin/der Kunde zu einem
höherwertigen Vertrag. Für diese Leistung wird keine Bearbeitungsgebühr fällig.
5.5. Vertragswechsel: Der Wechsel zu einer niedrigeren Mitgliedschaft innerhalb der bestehenden
Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
5.6. Chip Band: Das Chip Band ist der Zutrittsschlüssel der Anlage und ermöglicht die Nutzung der laut
Vertrag frei geschalteten Bereiche. Dieses Chip Band wird an die Kundin/den Kunden personalisiert
übergeben und darf ausschließlich von dieser Kundin/diesem Kunden verwendet werden. Die
Kundin/der Kunde zahlt für das Chip Band eine Leihgebühr. Bei Beschädigung oder Verlust (siehe 5.8)
ist die Kundin/ der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Ersetzung des Chip Bands zu übernehmen.
5.7. TGS-Schlüssel: Die Kundin/ der Kunde zahlt für den TGS Schlüssel eine Leihgebühr. Bei
Beschädigung oder Verlust (siehe 5.8) ist die Kundin/ der Kunde verpflichtet, die Kosten für die
Ersetzung des Chipbands zu übernehmen.
5.8. Verlust des Chip Bands und des TGS-Schlüssels: Der Verlust muss umgehend gemeldet werden,
um eine Fremdnutzung zu verhindern. Sollte das Chip Band oder der Schlüssel von einer anderen
Person als der Eigentümerin/dem Eigentümer verwendet werden, wird eine Strafe in der Höhe von €
350,- fällig. Bereits der Versuch ein fremdes Chip Band zu verwenden stellt die Absicht eines Betrugs
dar und wird zur Anzeige gebracht.
5.9. Getränke-Abo: Ermöglicht Kundinnen und Kunden sich frei an der dafür vorgesehenen
Getränkesäule zu bedienen. Dieses Abo ist monatlich buchbar und ausschließlich an der dafür
ausgewiesen Säule nutzbar. Der Vertrag kann zum Ersten des Monats abgeschlossen werden und
endet bei Kündigung am Monatsletzten.
5.10. Getränkebezahlung mittels Lastschrift: In bestimmten Situationen wird Kundinnen und Kunden
ermöglicht über ein dafür speziell gezeichnet Lastschriftmandat Konsumationen zu bezahlen.
Mindestvoraussetzung ist, dass die Kundin/der Kunde einen aufrechten zeitgebundenen
Mitgliedsvertrag hat, welcher mindestens drei Monate besteht und keine Auffälligkeiten aufweist. Der
Leistungsbetrag darf € 100,- pro Buchungszeitraum nicht übersteigen.
5.11. Konsumation an der Bar: Die vorgesehene Bezahlung an der Theke/ Rezeption ist in Bar bzw. mit
EC-Karte möglich.
61. Solarium: Es ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Kundinnen und Kunden nutzen das Solarium
auf eigene Verantwortung und sind verpflichtet die Hygiene sowie die Solarium-Ordnung einzuhalten.
Für gesundheitliche Schäden durch die Nutzung von Solarien oder deren Wirksamkeit kann die TWINS
keinerlei Haftungen übernehmen.
6.2. Exklusives Gruppentraining: Der Zugang zu kostenpflichtigen Kursprogrammen ist nur jenen
Kundinnen und Kunden möglich, in deren Vertrag die Leistung inkludiert ist oder die speziell hierfür
einen gültigen Block bzw. Tageskarte vorweisen können.
6.3. Diagnostik: Kostenpflichtige Zusatzleistung.
6.4. Personal Training: Kostenpflichtige Zusatzleistung. Basisdauer 40 Minuten, sofern es nicht anders
ausgewiesen wurde. Die Trainerin/der Trainer trainiert mit der Kundin/ dem Kunden ohne Erstellung
eines Trainingsplans.
6.5. Trainingsplan: Kostenpflichtige Zusatzleistung. Der individuelle Trainingsplan umfasst einen
Zeitraum von vier bis zwölf Wochen.
6.6. Check Up: Allgemeine sportwissenschaftliche Untersuchung, Erstellung eines Trainingsplans und
der einmaligen Begleitung von einem Personal Trainer.
6.7. Gruppenfitness Trainer: Die Gruppenfitness findet zu den im TWINS veröffentlichten Terminen
statt.
7. Korrespondenz mit Kundinnen und Kunden: Die Kundin/der Kunde ermächtigt die TWINS, dass diese
sie/ihn mittels E-Mail über Veränderungen informieren dürfen. Werbemitteilungen werden gesondert
mittels DSGVO bestätigt. Die Kundin/der Kunde ermächtigt die TWINS im Rahmen der gesondert zur
Kenntnis zu nehmenden bzw. zu unterfertigenden DSGVO-Bedingungen sie/ihn mittels E-Mail über
Veränderungen informieren zu dürfen. Werbemitteilung erfolgen nur, soweit die Kundin/der Kunde
dem ausdrücklich zugestimmt hat.
8. Standortveränderung bzw. Umbau: TWINS ist ständig bemüht, seinen Kundinnen und Kunden das
bestmögliche Erlebnis zu bieten. Aufgrund des täglichen Betriebes kann es vorkommen, dass Bau- und
Umbauarbeiten während der Trainingszeit durchgeführt werden. Kundinnen und Kunden werden,
sofern keine Gefahr in Verzug ist, zumindest 2 Wochen vor Beginn von Umbauarbeiten über
Einschränkungen und über die Dauer informiert. Jegliche Ersatzleistungen von Seiten der TWINS
aufgrund von Bauarbeiten sind ausgeschlossen. Ist auf Grund der Bauarbeiten die Sperrung des Studios
unumgänglich und hierdurch die Nutzung des Vertrages nicht möglich, wird die entgangene Leistung
als Zeitgutschrift am Vertragsende angehängt. Bei digitalen Buchungen von Tageskarten wird der
einbezahlte Betrag rückerstattet.
9. Kündigung, Vertragsdauer und Vertragspause: Die Kündigung des Vertrags kann im Backoffice oder
in einem dafür eingerichteten Postfach vor dem Backoffice von der Kundin/dem Kunden schriftlich
abgegeben werden. Die Kündigungsschreiben im eingerichteten Postfach gelten immer am nächsten
offiziellen Backoffice Tag als eingegangen und werden gestempelt. Die offiziellen Backoffice Zeiten sind
auf der Homepage zu finden. Ansonsten zählt das Kündigungsdatum des Poststempels. Kündigungen
mittels E-Mail sind digital signiert zulässig und müssen zwingend an office@twins.at übermittelt
werden. Sie erhalten innerhalb von 14 Werktagen eine Kündigungsbestätigung.
9.1. Außerordentliche Kündigung: Das Recht auf vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von
den vertraglichen Kündigungsfristen unberührt. Der Wohnortswechsel gilt lediglich als wichtiger
Grund, wenn die Entfernung mehr als 50 km beträgt und ist schriftlich nachzuweisen zB. in Form eines
Meldezettels. Bei außerordentlichen Kündigungen wird sowohl der volle Betrag des offenen
Leistungszeitraums als auch eine Vertragsschließungsgebühr von € 50,- in Rechnung gestellt.
9.2. Vertragsdauer: Der Vertrag wird über eine bestimmte Dauer im maximalen Ausmaß von 12
Monaten abgeschlossen. Die Kündigungsfrist für zeitgebundene Verträge beträgt zwei Monate vor
Vertragsende. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist gekündigt, verlängert sich der
Vertrag automatisch.
9.3. Stillegung von Verträgen:. Die Ruhezeit, die sich aus der Stilllegung ergibt, wird am Ende der
Laufzeit des Vertrages kostenlos angehängt. Die Bezahlung des Vertrags während des Pausierens wird
ohne Unterbrechung fortgesetzt.
9.4. Versicherungsmitgliedschaft: Kundinnen und Kunden mit einer aktiven Mitgliedschaft bekommen
die Möglichkeit während der Vertragslaufzeit eine Versicherungsmitgliedschaft zu nützen. Für die
Inanspruchnahme dieser Versicherungsleistungen pausiert die TWINS den aktiven Vertrag. Nach
Beendigung der Versicherungsleistung wird der zuletzt aktive Vertrag wieder aktiviert. Während dieser
Art wird die monatliche Zahlung des Mitgliedsvertrags gestoppt.
10. Hausordnung:
10.1. Im Falle einer Belästigung oder Gefährdung anderer Mitglieder/ innen oder wiederholter
Missachtung der Hausordnung behält sich die TWINS frei, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger
Wirkung zu kündigen. Mit dem Ausspruch einer derartigen, außerordentlichen Kündigung mit
sofortiger Wirkung hat die Kundin/der Kunde das Objekt umgehend zu verlassen und es besteht ab
diesem Zeitpunkt ein Betretungsverbot hinsichtlich der Räumlichkeiten der TWINS.
10.2. Kontrolle Zutritt Anlage: Die TWINS hat das Recht jederzeit unangekündigte Kontrollen
durchzuführen, um zu überprüfen, ob die Nutzungsbestimmungen und die Hausordnung eingehalten
werden.
10.3. Externe Personal-Trainer: Im Studiosind keine externen Personal- Trainer gestattet, sofern sie
keine schriftliche Vereinbarung mit der TWINS haben. Bei Missachten wird eine Strafe von € 150,- fällig.
11. Widerrufsbelehrung, Terminverlust, Vertragsänderungen: Die Kundin/der Kunde hat anlässlich der
Erstanmeldung das Recht, ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen kostenlos von seinem
Vertrag zurückzutreten, sofern sie/er noch keinerlei Leistungen konsumiert hat. Wurden Leistungen
bezogen, müssen diese aliquot, inklusive Bearbeitungsgebühr von € 50,-, bezahlt werden.
Darüberhinausgehend werden bereits bezahlte Leistungen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe
der Auszahlungsmodalität der Kundin/dem Kunden rückerstattet. Der Kundin/dem Kunden stehen
selbige Rechte bei einer digitalen Buchung zu.
12. Kosten bei Rückführungen der Abbuchung und Terminverlust:
12.1. Kosten: Bei der Rückführung eines ordentlichen bestehenden Lastschriftmandats entstehen uns
Bank- und Bearbeitungsgebühren. Diese Gebühren, von zumindest € 16,-, werden der Kundin/dem
Kunden weiterverrechnet und müssen von dieser/diesem bezahlt werden. Wenn die Kundin/der
Kunde mittels Briefs über ihren/seinen Rückstand informiert werden muss, fallen hier zusätzliche € 5,-
Briefgebühren an.
12.2. Terminverlust: Personal -Trainings, Diagnostiken und sämtliche angebotene Leistungen, zu denen
ein verpflichtender Termin vereinbart wird, müssen mindestens 48 Stunden vor Leistungserbringung
abgesagt werden. Bei Nichterscheinen wird die Leistung in Rechnung gestellt. Bei
Versicherungsdiagnostiken muss der neue Termin für die Diagnostik von der Kundin/dem Kunden
selbst bezahlt werden. Terminabsagen unter office@twins.at.
13. Haftungen
13.1. Die Nutzung der gesamten Anlage und Fitnessgeräte erfolgt seitens der Kundinnen und Kunden
auf eigene Gefahr.
13.2. Eine Haftung für den Verlust von Kleidung, Wertsachen oder Sachschäden im Rahmen der
Nutzung der Anlage wird nur für den Fall übernommen, wenn diese Schäden vorsätzlich oder grob
fahrlässig von Mitarbeitern der TWINS verschuldet wurden. Eine Haftung für derartige Schäden oder
einen entsprechenden Verlust, welcher auf eine Handlung von Dritten und sohin nicht auf Mitarbeiter
der TWINS zurückzuführen ist, besteht seitens der TWINS nicht.
13.3. Selbstständiges Trainieren: Der Kundin/dem Kunden ist bewusst, dass sie/er selbstständig und in
eigener Verantwortung trainiert. Für jegliche Haftungen und Verletzungen kann die TWINS nicht zur
Verantwortung gezogen werden.
13.4. Gruppentraining/Personal-Training und Diagnostik: Die angebotenen Trainingseinheiten der
TWINS folgen bestimmten Programmen, die von internen Trainerinnen/Trainern und selbstständigen
externen Dienstleisterinnen/Dienstleistern angeboten werden. Kundinnen und Kunden können an
diesen Trainings nur bei voller Gesundheit teilnehmen. Teilnahme an einem Angebot trotz
Verletzungen erfolgt von Kundinnen/von Kunden auf eigenes Risiko.
13.05. Suchtmittel: Die Mitnahme jeglicher Drogen oder illegalen Leistungssteigernden Substanzen ist
untersagt. Jeder Verstoß wird zur Anzeige gebracht und der Vertrag wird außerordentlich mit
sofortiger Wirkung aufgelöst. Alle Kosten, die dabei entstehen trägt die Kundin/der Kunde.
14. Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Punkte des gegenständlichen Vertrages ungültig
sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrigen
Bestimmungen.
14. Nebenabsprachen: Mündliche Nebenabsprachen zu diesem Vertrag gibt es keine. Jegliche
Änderung kann nur in direkter Absprache mit der Geschäftsführung geschehen und bedarf zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.

Informationen und Anmeldung bitte über das Backoffice Tel.: 0316 26 14 14