Dietmar Dorfer, BSc
Physiotherapeut
Sportphysiotherapeut (SPT, i.A.)
CrossFit Level 1 Trainer
0664 22 44 791
dd@x-physio.at
Spezialgebiete:
Orthopädie, (Sport-)Traumatologie, medizinische Trainingstherapie, Athletiktraining
Ersttermin
Beim ersten Termin werden wir zunächst einen genauen Befund erstellen (welche Probleme bestehen, seit wann, wie entwickelt, welches Ziel streben Sie an, etc..). Mittels physiotherapeutischer Untersuchung und Bewegungstests erstellen wir eine Arbeitsdiagnose und einen Behandlungsplan.
Um Ihre definierten Ziele bestmöglich zu erreichen ist Ihre Mitarbeit gefragt. Daher erhalten Sie beim Ersttermin bereits ein oder zwei Übungsaufträge.
Ärztliche Verordnung
Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist ein Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder Facharztes erforderlich. Bitte bringen Sie diesen zum ersten Termin mit.
Auf dieser Überweisung sind unbedingt die Diagnose und die Dauer der jeweiligen Therapie anzuführen (z.B. 7 x Physiotherapie á 45 Min.). Die Anzahl der Therapien pro Serie ist immer abhängig von Ihrer Krankenkasse. Des Weiteren muss auch der Name des behandelnden Therapeuten mit der Adresse angeführt sein.
Der Überweisungsschein darf nicht älter als zwei Wochen sein
Sie können auch ohne Überweisung Physiotherapie in Anspruch nehmen. Es dürfen jedoch keine ärztlichen Diagnosen bzw. Beschwerden vorliegen. Sprich, zur Prävention, zur Kontrolle von Ausführungen oder zur Unterstützung bei der Erreichung eines persönlichen Ziels (Wettkampfvorbereitung, Wettkampfbetreuung, Gipfelbesteigung, etc.).
Chefärztliche Bewilligung
Je nach Kasse bzw. Verordnung ist die Einholung einer chefärztlichen Bewilligung vor der ersten Therapieeinheit erforderlich.
Wurde in den letzten 12 Wochen bereits eine Therapie in Anspruch genommen, muss die neue Serie chefärztlich bewilligt werden.
Abrechnung & Rückerstattung
Für die Inanspruchnahme von therapeutischen Leistungen bekommen Sie am Ende der Therapieserie eine Honorarnote von mir gestellt, die von Ihnen zur Gänze zu bezahlen ist. Anschließend können Sie diese gemeinsam mit dem Überweisungsschein und dem Zahlungsbeleg bei Ihrer Krankenversicherung einreichen und erhalten den entsprechenden Kassenanteil Ihrer Versicherung rückerstattet. Diese übernimmt einen Teil der Therapiekosten. Über die genauere Höhe Ihres voraussichtlichen Selbstbehaltes informieren Sie sich bitte bei der Servicestelle Ihrer Krankenkasse.
Ich freue mich Sie begrüßen zu dürfen.